






Patienten-Info für werdende Mütter / Eltern
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft
Die Entwicklung des ungeborenen Kindes verfolgen,
mehr über das Baby erfahren und die Bindung zu ihm stärken – als Schwangere wissen Sie, welche große Rolle Ultraschalluntersuchungen bei der Vorsorge spielen.
Mit Hilfe der Ultraschalldiagnostik ist es möglich, das Intaktsein einer Schwangerschaft, Mehrlinge, eine ungünstige Lage des Kindes sowie gröbere Fehlbildungen zu erkennen, bzw. auszuschließen, aber auch das normale Wachstum des Kindes zu überwachen. Besonders bei unsicherem Entbindungstermin kann durch die Ultraschalluntersuchung in der Frühschwangerschaft der zu erwartende Termin der Niederkunft auf 1-2 Wochen genau festgelegt werden. Veränderungen der normalen Chromosomenzahl oder Fehlanlagen können jedoch nicht entdeckt werden, wenn sie nicht mit sonstigen Fehlbildungen oder Wachstumsstörungen kombiniert sind.
In den vergangenen Jahren konnten viele Kinder durch eine intensive Mutterschaftsvorsorge gerettet werden. Durch immer genauere Untersuchungen versuchen wir ständig dies zu verbessern und Ihnen und Ihrem Kind eine optimale Betreuung zu geben.
Leider wird unser ärztliches Handeln immer weiter durch den Gesetzgeber im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung eingeschränkt, so dass wir insbesondere innovative medizinisch sinnvolle Leistungen aus Kostengründen nicht mehr „auf Kasse“ erbringen dürfen. Zunehmend betrifft dies auch die Schwangeren-Vorsorge mit bestimmten Leistungen und bestimmten Ultraschalluntersuchungen. Über die Erstattung der Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft möchten wir Sie hiermit genauer informieren:
Grundsätzlich sind nur 3 Ultraschalluntersuchungen vom Gesetzgeber während der gesamten Schwangerschaft (!) vorgesehen:
- 12.Schwangerschaftswoche (SSW),
- 22.SSW und
- 30.SSW.
Im besonderen Erkrankungsfall und nach bestimmten Indikationen werden darüber hinaus weitere Ultraschalluntersuchungen durchgeführt, wenn es medizinisch erforderlich ist.
Dennoch sprechen gute Gründe – auch bei unauffälligem Schwangerschaftsverlauf – für weitere Ultraschall-untersuchungen: Diese zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen machen die Gesundheitsvorsorge für Mutter und Kind noch umfassender: Sie erhalten mehr Informationen und damit mehr Sicherheit, erleben weitere Male diese einzigartige Begegnung mit dem ungeborenen Baby.
Und das alles steigert die Vorfreude auf Ihr Kind: Intensiverer Kontakt gerade auch für den Vater; Familienangehörige können anwesend sein…
Es ist eine routinemäßige sonografische Kontrolle des Kindes im ca. 4 Wochen - Rhythmus medizinisch sinnvoll,
insbesondere
Diese Zusatz-Untersuchungen stellen jedoch keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen dar.
Sollten Sie den Vorteil weiterer vorsorglicher Ultraschalluntersuchungen für sich und Ihr Kind nutzen wollen, bieten wir Ihnen diese zusätzlichen Untersuchungen für die Schwangerschaft
(Zuzahlung: 100 €) .
Patienten-Information
zur Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft
(auf Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin und der Arbeitsgemeinschaft für Ultraschalldiagnostik in der Dt. Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, modifiziert)
Sehr geehrte Patientin,
Sie sind hier zur Durchführung von Untersuchungen nach den Mutterschutzrichtlinien und damit auch zu Ultraschalluntersuchungen Ihres ungeborenen Kindes.
Mit der Ultraschalluntersuchung sind wir heute in der Lage, eine Vielzahl von kindlichen Erkrankungen zu erkennen bzw. auszuschließen.
Vor der Durchführung der Untersuchung bitten wir Sie, folgendes zur Kenntnis zu nehmen:
Die Ultraschalluntersuchung ist ein Bild gebendes Verfahren, das nach heutigem Wissensstand keine negativen Auswirkungen oder Schäden beim ungeborenen Kind hervorruft.
Dies gilt auch für wiederholte Untersuchungen.
Auch bei guter Gerätequalität, größter Sorgfalt und Erfahrung des Untersuchers kann nicht erwartet werden, dass zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft alle Fehlbildungen und Veränderungen erkannt werden können.
Es ist möglich, das kleinere Defekte nicht erkannt werden, z.B. ein Loch in der Herzscheidewand, eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, kleinere Defekte im Bereich der Wirbelsäule sowie Finger- und Zehenmißbildungen. Im Einzelfall können Fehlbildungen auch erst im Verlauf der Schwangerschaft sichtbar werden. Sie sind dann zum Zeitpunkt der Untersuchung noch nicht nachweisbar.
Auch kann die Beurteilbarkeit des ungeborenen Kindes durch ungünstige Untersuchungsbedingungen erschwert sein,
z.B.
• verminderte Fruchtwassermenge
• ungünstige Kindslage
• kräftige mütterliche Bauchdecke
• Narben u.a.
Aufmerksam gemacht wird auch darauf, dass Chromosomenstörungen (z.B. Trisomie 21) oder Stoffwechselerkrankungen mit Ultraschall nicht erkannt werden können.
Hierfür sind Eingriffe wie Fruchtwasserpunktionen, oder kindliche Blutuntersuchungen durch Nabelschnurpunktion notwendig.
Aus einem unauffälligen Ultraschallbefund kann nicht abgeleitet werden, dass das Kind normal entwickelt und gesund ist.
Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, dass Sie die Grenzen der Ultraschalluntersuchung zur
Kenntnis genommen und verstanden haben.
Ich habe hierzu keine weiteren Fragen.
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Ort Datum
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Unterschrift der Patientin
Ja, Ich wünsche zusätzlich zur kassenärztlichen Schwangerschaftsvorsorge weitere Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft.
Das entsprechende Gesamt-Honorar (100.-€) werde ich entrichten nach Rechnungsstellung (ca 20.-24. SSW).
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Unterschrift der Patientin
Jülich, ………..Datum