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Patienten-Info für werdende Mütter / Eltern

Vermeidung / Vorbeugung der Neugeborenen-Sepsis (=“ Blutvergiftung“)
durch Infektionen mit Streptokokken der Gruppe B (= GBS)

Streptokokken sind Bakterien, die sich auf der Haut, im Darm und bei bis zu 20% auch bei Frauen in der Scheide befinden. Bei gesundem Immunsystem reicht die natürliche Abwehrkraft aus, um die Erreger erfolgreich zu bekämpfen.
Die Erreger gelten nicht als „typische“ Erreger einer Geschlechtskrankheit, können aber durch den Sexualkontakt weitergegeben werden.
Streptokokken gibt es in verschiedenen Stämmen. Einige davon lösen z.B. Krankheiten aus wie: Scharlach, Erysipel (Wundrose), Mandelentzündungen/Angina etc.
Gefährlich für  Neugeborene mit unreifem Immunsystem, besonders in Risikosituationen, ist der Stamm:
„Streptokken Gruppe B“
Eigentlich hören diese Bakterien auf den unaussprechlichen Namen β-hämolysierende Streptokokken der serologischen Gruppe B. In der Schwangerschaft führen B-Streptokokken zu Infektionen des Gebärmutterhalses und in seltenen Fällen der Eihäute mit dem Auftreten von vorzeitigen Wehen oder vorzeitigem Blasensprung bis zum Verlust der Schwangerschaft. Eine Infektion unter der Geburt kann beim Kind zu einer häufig schwer oder sogar tödlich verlaufenden Neugeboren-Sepsis führen, die oft zu spät erkannt wird, da sie zunächst oft keine Symptome verursacht. Dies ist umso tragischer, da B-Streptokokken immer Penicillin-empfindlich sind und eine prophylaktische (=vorbeugende) Behandlung das Neugeborene fast immer schützen kann. Aus diesem Grund empfehlen amerikanische und europäische Expertengremien in der 36. Schwangerschaftswoche die routinemäßige Entnahme eines Scheiden- oder Gebärmutterhals-Abstriches auf B-Streptokokken. Durch eine gut verträgliche und für Ihr Kind unschädliche Antibiotika-Prophylaxe unter der Geburt können bei positivem Streptokokken-Nachweis gravierende Folgen für Ihr Baby fast immer verhindert werden.

Risikofaktoren für die Entstehung der Neugeborenensepsis:

Die neuen Empfehlungen der Fachgesellschaften der Geburtshelfer und Kinderärzte lauten:

Durchführung eines Suchtests / Abstrichs (=Screening)
bei allen Schwangeren zwischen der 35. u. 37.Schwangerschafts-woche

Liegt ein negatives Testergebnis vor, d.h.:
keine Streptokokken der Gruppe B nachweisbar in den letzten 5 Wochen vor der Geburt, kann auf eine Antibiotika-Gabe unter der Geburt verzichtet werden, solange nicht z.B. das Fieber der Mutter eine antibiotische Behandlung erfordert.

Für die Geburtshelfer und Kinderärzte ist also wichtig zu wissen, ob eine Besiedlung mit Streptokokken der Gruppe B bei der werdenden Mutter vorliegt, damit bei Bedarf eine vorbeugende Behandlung zur Vermeidung der kindlichen Infektion eingeleitet werden kann.

Leider sind diese neuen medizinischen Erkenntnisse noch nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen umgesetzt. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Ihrem Einverständnis durch das untersuchende Labor direkt an Sie und kostet ca. 36 €.
Bei medizinischer Notwendigkeit (z.B. drohende Frühgeburt vor der 35. Schwangerschaftswoche) zu untersuchende Abstriche erfolgen selbst-verständlich weiterhin auf Kosten der gesetzlichen Krankenkasse.

Dr. A. Busse